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AGBs

GELTUNGSBEREICH

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Geschäfte zwischen:

  • der Graphix GmbH

  • und deren Auftraggeber (Kunden, Lieferanten, Partner)

Sie beschreiben die Zusammenarbeit zwischen der Graphix GmbH und deren Auftraggeber mit dem Ziel Transparenz über Rechte und Pflichten zu schaffen. Alle Aufträge werden gemäss nachstehenden Bedingungen ausgeführt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ohne ausdrücklichen Widerspruch des Auftraggebers als akzeptiert. Die AGB sind integrierender Bestandteil eines Auftrags und können jederzeit auf der Webseite www.graphix.li eingesehen werden.

FORMVORSCHRIFTEN

Alle Vereinbarungen zwischen der Graphix GmbH und dem Auftraggeber zwecks Ausführung eines Auftrages, sind grundsätzlich in schriftlicher Form (z.B. Angebot) zu vereinbaren. Abweichungen der AGB sowie Änderungen und Ergänzungen werden ebenfalls schriftlich vereinbart.

HONORAR & KOSTENVORANSCHLAG

Sofern nicht anders vereinbart entsteht der Honoraranspruch seitens der Graphix GmbH sobald eine Leistung erbracht wurde. Die Graphix GmbH ist dazu berechtigt, Teilrechnungen in Form von Vorschüssen zu verlangen. Leistungen die im vereinbarten Honorar nicht enthalten sind, werden gesondert nach Stundenaufwand entlohnt. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, bis der Auftraggeber diesen zugestimmt oder die Auftragserteilung stattgefunden hat. Alle Kostenvoranschläge sind ab dem Ausstellungsdatum 1 (ein) Monat gültig. Wenn abzusehen ist, dass die veranschlagten Kosten um mehr als 20 % überstiegen werden, muss die Graphix GmbH den Auftraggeber rechtzeitig darauf hinweisen. Für Arbeiten die aus welchem Grund auch immer, nicht zur Ausführung kommen, behält sich die Graphix GmbH das Recht auf eine angemessene Vergütung aller bereits geleisteten Arbeiten. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Auftraggeber an diesen Arbeiten jedoch keinerlei Rechte und darf diese nicht verwenden oder an Dritte weitergeben. Sollte die Erarbeitung eines Angebots den üblichen Aufwand (durch Grobkonzepte, Recherchen oder Einholung von Fremdkosten) übersteigen, so schuldet der Auftraggeber darauf eine Vergütung, auch wenn der Auftrag nicht zustande kommt. Vor Annahme durch den Auftraggeber behält sich die Graphix GmbH das Recht das Angebot, ohne weiteres zu widerrufen. Wird nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart, so hat der Auftraggeber den effektiven Arbeitsaufwand zu vergüten. Sollte sich einen durch den Auftraggeber zu verantwortenden Mehraufwand ergeben, so muss dieser wiederum vergütet werden.

VERTRAGSABSCHLUSS

Ein Vertrag zwischen der Graphix GmbH und dem Auftraggeber kommt durch schriftliche oder mündliche Annahme seitens des Auftraggebers zustande. Vor der Annahme der veranschlagten Kosten, ist die Graphix GmbH nicht verpflichtet mit Ausführungen des Auftrages zu beginnen. Erteilt der Auftraggeber ohne vorgängigen Kostenvoranschlag einen Auftrag, so gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

URHEBER- & NUTZUNGSRECHT

  • Alle Arbeitsergebnisse der Graphix GmbH, dürfen vom Auftraggeber nur für die vereinbarte Nutzung und Dauer verwendet werden. Sämtliche Urheberrechte an den Ergebnissen verbleiben bei der Graphix GmbH oder deren Lizenzgebern. Auch nach der Bezahlung der erbrachten Leistungen erhält der Auftraggeber keine Urheber- und Eigentumsrechte. Es ist unzulässig Ergebnisse, ohne Zustimmung durch die Graphix GmbH, selber zu bearbeiten oder an Dritte weiterzugeben. Sollte der Auftraggeber die erforderlichen Urheber- und Eigentumsrechte einfordern wollen, sind diese gesondert zu vergüten. Jegliche Arbeiten von der Graphix GmbH dürfen vom Auftraggeber oder dessen beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch Teile des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Graphix GmbH vom Auftraggeber ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2-fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

  • Falls nicht anders vereinbart, ist die Graphix GmbH berechtigt die von ihr entwickelten Arbeiten branchenüblich zu signieren und diese für Eigenwerbung (Print und Online) zu nutzen. Diese Regelung kann in Sonderfällen durch eine entsprechende, schriftliche Vereinbarung zwischen der Graphix GmbH und dem Auftraggeber ausgeschlossen werden.

  • Die «offenen» bzw. Originaldaten werden in der Regel nicht ausgehändigt, es besteht aber die Möglichkeit die Daten mit einer Spezialvereinbarung zu kaufen. Mit diesem Kauf gehen auch die Nutzungs- und Eigentumsrecht, nicht aber die Urheberrechte, an den Auftraggeber über. Der Auftraggeber ist dann berechtigt die Daten selber zu bearbeiten und diese zu verwenden. In diesen Fällen darf die Signierung von der Graphix GmbH aber nicht mehr verwendet werden.

ZAHLUNG & KONDITIONEN

Zahlungen, die der Auftraggeber schuldig ist, sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung bzw. nach Erhalt der 1. Mahnung, ist die Graphix GmbH berechtigt eine Mahngebühr in Höhe von CHF 25.- zusätzlich zum geschuldeten Betrag in Rechnung zu stellen. Mit der Bezahlung der geleisteten Arbeit erhält der Auftraggeber kein Urheber- oder Eigentumsrecht. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen gegen die Graphix GmbH mit der geschuldeten Vergütung zu verrechnen

VETRAGSRÜCKTRITT | KÜNDIGUNG

  • Die Kündigung des Auftragsverhältnisses ist schriftlich einzureichen. Tritt der Auftraggeber vor Abschluss eines Auftrages vom Vertrag zurück, so schuldet er eine Vergütung der bereits angefallenen Aufwände und hat keinerlei Anspruch auf die Auftragsergebnisse. Bei Konkurs oder Tod des Auftraggebers, ist die Graphix GmbH berechtigt per sofort vom Vertrag zurückzutreten und das geschuldete Honorar für bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Arbeiten in Rechnung zu stellen. Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen haben die Graphix GmbH, wie auch der Auftraggeber das Recht die Zusammenarbeit fristlos zu kündigen. Alle bis dahin erbrachten Leistungen sind aber auch in diesem Fall zu vergüten.

AUFBEWAHRUNGSPFLICHT

Soweit keine andere Vereinbarung ausdrücklich getroffen wurde, bewahrt die Graphix GmbH fertige Arbeiten jeglicher Art mindestens 1 Jahr und maximal 5 Jahre auf.

GEHEIMHALTUNGSPFLICHT

Die Graphix GmbH ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Auftraggeber erlangt, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter als auch von ihr herangezogene Partner | Lieferanten ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

  • Der Auftraggeber stellt der Graphix GmbH alle für die Durchführung des Auftrages notwendigen Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Ausserdem müssen auf spezielle technische Voraussetzungen sowie rechtliche Vorschriften hingewiesen werden. Die Arbeitsunterlagen werden von der Graphix GmbH sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt und nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt.

  • Alle von der Graphix GmbH erstellten Arbeiten sind vom Auftraggeber zu überprüfen und freizugeben. Vor der Freigabe ist die Graphix GmbH nicht verpflichtet weitere Leistungen zu erbringen oder Arbeiten zur weiteren Verarbeitung weiterzugeben. Der Auftraggeber ist verantwortlich alle wettbewerbs- und kennzeichenrechtlichen Zulässigkeiten überprüfen zu lassen.

  • Die Graphix GmbH erstellt für alle Arbeitsergebnisse ein Gut zum Druck (GzD), welches vom Auftraggeber sorgfältigst kontrolliert und schriftlich freigegeben werden muss. Nach der schriftlichen Freigabe (GzD), übernimmt die Graphix GmbH für jegliche vom Auftraggeber übersehene oder nicht kommunizierte Fehler keine Haftung oder Verantwortung. Die Weiterverarbeitung durch Druckereien oder andere Lieferanten wird erst nach der Freigabe des Auftraggebers in die Wege geleitet. Sollte sich durch Verschulden des Auftraggebers eine Verzögerung der Produktionsabwicklung ergeben, so übernimmt die Graphix GmbH dafür ebenfalls keinerlei Haftung. Fehler bei der Produktion oder Datenübernahme, welche ohne Verschuldung von der Graphix GmbH entstehen, sind vom jeweiligen Lieferanten selber zu tragen. Der Lieferant ist verpflichtet ein weiteres GzD auszustellen und die Freigabe des Auftraggebers abzuwarten.

  • Die Graphix GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass Bildschirmfarben (RGB) von Druckfarben (CMYK, Pantone, RAL, HKS, etc.) auf verschiedenen Medien (z. B. Papier, Stoffe, Folien, Banner, Bildschirme, etc.) abweichen können. Bei Farbabweichung ist die Rückgabe bzw. Schadensersatz ausgeschlossen. Auf Wunsch können vorab verbindliche Testdrucke bei der jeweiligen Druckerei angefordert werden, die anfallenden Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

PFLICHTEN GRAPHIX GMBH

Die Graphix GmbH ist verpflichtet, alle vereinbarten Leistungen fristgerecht zu erbringen. Wenn für Arbeiten Drittleistungen erforderlich sind, ist die Graphix GmbH berechtigt diese nach Absprache mit dem Auftraggeber beizuziehen. Für jegliche Leistungen, welche nicht vereinbart wurden, ist die Graphix GmbH zur keiner Ausführung verpflichtet und übernimmt auch keine Verantwortung.

GEWÄHRLEISTUNG | HAFTUNG VON GRAPHIX GMBH

  • Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit, aller durch die Graphix GmbH erarbeiteten Massnahmen, werden vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere, wenn Aktionen oder Massnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstossen. Die Graphix GmbH weist auf allfällige Risiken hin, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Bei Ansprüchen Dritter ist die Graphix GmbH absolut freizusprechen, wenn auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt wurde. Sind geplante Massnahmen, einer wettbewerbsrechtlichen Prüfung (durch eine sachkundige Person oder Firma) erforderlich, so sind hierfür alle Kosten nach Rücksprache vom Auftraggeber zu tragen. Die Graphix GmbH haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Vorschläge, Konzepte und Entwürfe, dies gilt auch für Leistungen Dritter.

  • Die Haftung von der Graphix GmbH ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Mittelbare, indirekte oder Folgeschäden, entgangene Gewinne, Datenverluste, Schäden sind in jedem Fall ausgeschlossen. Dies gilt ebenso für Betriebsausfälle von Drittunternehmen, z. B. Hosting, Druckereien, höhere Gewalt, unsachgemässes Vorgehen, Missachtung allfälliger Risiken, Umgebungseinflüsse, Störung durch Viren usw. Die Haftung wird in der Höhe auf den einmaligen Ertrag von der Graphix GmbH beschränkt, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt.

  • Schadensersatzansprüche, insbesondere wegen Verzugs auf Verschulden des Auftraggebers, Unmöglichkeit der Ausführung, Forderungsverletzung, andere Verschulden des Auftraggebers, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, unerlaubter Handlungen, sind ausgeschlossen.

  • Für vom Auftraggeber gelieferte Inhalte, z. B. nicht lizenziertes Bild-, Film- und Musikmaterial etc. übernimmt die Graphix GmbH keinerlei Verantwortung. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Graphix GmbH absolut schadlos zu halten.

ARBEITSUNTERLAGEN & ELEKTRONISCHE DATEN

Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung durch die Graphix GmbH angefertigt werden, verbleiben bis auf weiteres in deren Besitz. Die Herausgabe dieser Daten kann nicht gefordert werden. Mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars schuldet der Graphix GmbH die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenergebnisse in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc. Wenn nicht gesondert vereinbart, hat der Auftraggeber kein Anrecht auf sogenannte «offene» Daten (z. B. aus InDesign, Illustrator, Photoshop, etc.). Diese können jedoch auf Wunsch (siehe Urheber- & Nutzungsrechnte) erworben werden.

ERFÜLLUNGSORT & GERICHTSSTAND

Auf die Rechtsbeziehung zwischen der Graphix GmbH und dem Auftraggeber ist ausschliesslich liechtensteinisches Recht anzuwenden.

SCHLUSSBESTIMMUNG

Beide Parteien erklären die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich als Bestandteil der Auftragsvereinbarungen. Allfällige Änderungen oder Widersprüche sind gesondert schriftlich festzuhalten. Sollten Teile der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so sind die Übrigen gleichwohl als verbindlich anzusehen. Eine Übertragung irgendwelcher Rechte an Dritte, sind ohne Zustimmung der Graphix GmbH unzulässig. Der Auftraggeber ist ausserdem nicht berechtigt, Ansprüche oder Teile davon aus den Vereinbarungen abzutreten.

Graphix GmbH

Bahnstrasse 37 | 9494 Schaan

(AGB gültig ab 01.02.2019)

 

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